Hauptinhalt
 
News - Detailansicht
08.12.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Tarifvertrag für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken der Länder Berlin und Brandenburg vom 21. Februar 2025 wurde für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages bewirkt, dass dessen Normen auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Erfasst werden grundsätzlich alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den räumlichen, betrieblich-fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Einbezogen werden organisierte und nicht-organisierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.

Damit gelten die Mindestausbildungsvergütungen und die Urlaubsbestimmungen rückwirkend für alle Ausbildungsverhältnisse des Elektro- und Informationstechnischen Handwerks unabhängig von der Tarifbindung zum 01. September 2025.

 

Unter den nachstehenden Links können Sie die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken der Länder Berlin und Brandenburg vom 21. Februar 2025 aufrufen:

 

Alle aktuell geltenden Tarife finden Sie unter: www.eh-bb.de/tarife

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterin für Arbeits- und Tarifrecht:
Leonie Reuschel
lr@eh-bb.de

Ansprechpartner

Arbeitsrecht, Tarifangelegenheiten
Leonie Reuschel

030 859558-44

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@potsdamerhandwerk.de oder rufen Sie uns an: 0331/292415