Die Innung ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts hoheitlich tätig, nimmt die Interessenvertretung ihrer Mitglieder wahr und fördert das Elektrohandwerk.
Dieser Verhaltenskodex bietet den ehrenamtlich Tätigen einen Orientierungsrahmen.
Er fasst Handlungsprinzipien, -ziele und -empfehlungen zusammen, um rechtlichen Vorgaben sowie den Anforderungen des Kartellrechts und den Grundsätzen im Alltagsgeschäft gerecht werden zu können. Der Verhaltenskodex kann durch entsprechende Leitlinien, Anweisungen und Prozesse konkretisiert werden.
Grundsätze
Die Innung ist in ihrer Region verwurzelt und bekennt sich ausdrücklich zum Wertekanon des ehrbaren Elektro-Handwerkers: Integrität, langfristiges Denken, nachhaltiges Handeln, gesellschaftliche und soziale Verantwortung. Basierend auf diesen Werten hat sie stets die Interessen ihrer Mitglieder im Fokus.
Die Innung arbeitet effizient, leistungsorientiert und wirtschaftlich. Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich erhoben, um die Aufgaben der Innung zu bewältigen. Die Innung geht sparsam und verantwortungsvoll mit den finanziellen Ressourcen um. Die persönliche Integrität des Ehrenamtes ist dabei das Fundament, um Rechtsrisiken zu vermeiden und dauerhaft eine positive Entwicklung, verbunden mit einem hohen Ansehen der Innung zu gewährleisten. Sie hat Vorbildfunktion und trägt besondere Verantwortung für die Einhaltung dieser Grundsätze in ihrem Zuständigkeitsbereich. In diesem verantwortungs-bewussten Miteinander gestaltet sie ihre Entscheidungen nachvollziehbar und transparent.
Von ihr organisierte Veranstaltungen und Versammlungen, dienen nicht dazu, kartellrechtswidrige Themen zu behandeln oder Gelegenheit für kartellrechtswidrige Vereinbarungen zu schaffen oder zu fördern.
Im Einklang mit Recht und Gesetz Die Innung duldet keine Form strafrechtlich relevanten Verhaltens. Insbesondere Betrug, Bestechung, Untreue oder Korruption werden von der Innung auf das Schärfste verurteilt.
Sie verpflichtet sich, Verstöße aufzudecken und angemessen zu sanktionieren.
Zuwendungen, insbesondere Geschenke und Einladungen dürfen von Ehrenamt der Innung nur angenommen werden, soweit sie in Art, Menge und Wert für den jeweiligen Anlass und mit Blick auf die Funktion und die berufliche Position der Beteiligten angemessen sind, transparent gewährt werden und die Objektivität der Beziehungen zum Zuwendenden nicht beeinträchtigen. Entsprechendes gilt für Einladungen und Vergünstigungen für Begleitpersonen. Die Einforderung von Geschenken oder Zuwendungen ist ungeachtet des Werts ebenso wie die Annahme von Geldgeschenken ausnahmslos untersagt.
Einladungen und andere Vorteile dürfen nur aus entsprechendem Anlass ausgesprochen bzw. gewährt werden. Für Art, Menge und Wert gelten die gleichen Maßstäbe wie für deren Annahme. Geschenke werden nur bei gesellschaftlich üblichen Anlässen und nur im angemessenen Rahmen gewährt.
Für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und zur Sicherstellung ihres umfassenden Leistungsspektrums erhebt, speichert und verarbeitet die Innung personenbezogene Daten. Die Innung achtet das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen und geht verantwortungsvoll unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Regeln mit den Daten um.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Die Innung nimmt die Interessen ihrer Mitglieder wahr und stehen für Transparenz und Integrität. Sie lässt sich nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen leiten, verhält sich wettbewerbsneutral, unparteiisch und uneigennützig. Sie ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Das öffentliche Auftreten ist entsprechend der Funktion in der Innung einwandfrei und an den Interessen der Mitglieder auszurichten.
Sponsoring, Werbung und Spenden sind zulässig, soweit nicht der Anschein einer möglichen Beeinflussung der Innung erweckt wird.
Dieser Kodex wurde am 27.10.2020 in der Vorstandssitzung verabschiedet.
Der Vorstand trägt dafür Sorge, dass alle Organe sich mit diesem Kodex vertraut machen und sich zu dessen Einhaltung verpflichten.